Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
Rechtsabecedarien (deutsch) und Glossen werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert:
- ■ Meiningen, Hofbibl., Hs. 92 (früher Hs. 42) [verschollen]
Rechtsabecedarien (deutsch) und Glossen werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert: